War Philipp Sander von Holstein Kiel gegen den SV Meppen überhaupt spielberechtigt? | NOZ
War Philipp Sander von Zweitligist Holstein Kiel in der Regionalliga Nord für die U23 des Vereins gegen den SV Meppen überhaupt spielberechtigt?
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In der DFB-Spielordnung heißt es in Sachen Spielberechtigung unter Paragraf 11, Punkt 3: „Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspieler-Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.“
Wenn man das so liest, dann würde ein Protest definitiv Sinn machen.