Beiträge von Auge99

    Prinzipiell gäbe es für die Fallkonstellation Hannover I als 16. der 2. Liga und Hannover II als 3. der 3. Liga ja eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

    - Da einer von beiden im kommenden Spieljahr auf jeden Fall in der 2. Liga starten würde und die Mannschaften ggf. untereinander tauschen entfällt ein Relegationsspiel, beide Mannschaften verbleiben in ihrer jeweiligen Liga.

    - Da die Zweite kein Aufstiegsrecht besitzt, würde für das Relegaitonsspiel dann der 4. aus der 3. Liga gegen Hannover I antreten. Sollte dieser sich durchsetzen, rutscht Hannover I in die 3. Liga und deren Zweite wird in die Oberliga durchgereicht.

    Ich würde gefühlt eher mit der Variante 2 rechnen, ohne jetzt die Statuten zu bemühen. Aber ist halt sehr viel Theorie.

    Da tritt der 2. Fall ein, da Hannover 2 (U-23) keine Lizenz für die 2. Liga beantragen kann. So ist es zumindest für mich logisch, alles andere wäre an Absurdität nicht zu übertreffen, wobei man sich ja schon an solche Dinge gewöhnt hat.

    Das ist übrigens die Antwort von ChatGPT:

    Wenn ein Verein mit seiner ersten Mannschaft aus der 2. Bundesliga absteigt, kann seine U-23-Mannschaft nicht in die 2. Bundesliga aufsteigen, selbst wenn sie in der 3. Liga einen Aufstiegsplatz belegt. Das Regelwerk des DFB (Deutscher Fußball-Bund) besagt, dass die Mannschaften eines Vereins nicht in der gleichen Liga spielen dürfen. Deshalb müsste die U-23-Mannschaft ihren Platz in der 2. Bundesliga einem anderen Team überlassen, das für den Aufstieg qualifiziert ist. In der Regel bedeutet dies, dass der nächstplatzierte Verein in der 3. Liga den Aufstiegsplatz einnimmt.

    Hannover 2 wäre ja aufstiegsberechtigt, wenn Hannover in der darauf folgenden Saison nicht in der 2. Bundesliga spielt. Ich lese da nicht raus, dass da ein Jahr Puffer zwischen sein muss.

    Die 1. und 2. Liga gelten als Lizenzliga. Daher entfällt automatisch das Aufstiegsrecht für die 2.. Sollte die 1. absteigen muss die 2. in die Oberliga runter, da hier zwischen einem 3. Ligisten und der Zweitvertretung mind. 2 Klassen dazwischen liegen müssen.


    https://www.dfb.de/news/detail/wo…eachten-144294/

    Laut der DFL/DFB Spielordnung entfällt das Aufstiegsrecht für die Mannschaft „nur“, wenn in der kommenden Saison ein Team des Vereins in der 2. Bundesliga spielt, das wäre bei einem Abstieg ja eben nicht der Fall… Abstieg und Klassenerhalt geht nicht, das ist klar und unstrittig.

    Das ist nicht richtig. wie bereits geschrieben entfällt das Aufstiegsrecht für den Verein, wenn die 1. Mannschaft in einer Lizenzliga spielt.

    Da die 1. und 2. Liga Lizenzligen sind, ist ein Aufstieg also nicht möglich.....

    Hannover 2 wäre ja aufstiegsberechtigt, wenn Hannover in der darauf folgenden Saison nicht in der 2. Bundesliga spielt. Ich lese da nicht raus, dass da ein Jahr Puffer zwischen sein muss.

    Die 1. und 2. Liga gelten als Lizenzliga. Daher entfällt automatisch das Aufstiegsrecht für die 2.. Sollte die 1. absteigen muss die 2. in die Oberliga runter, da hier zwischen einem 3. Ligisten und der Zweitvertretung mind. 2 Klassen dazwischen liegen müssen.


    Wo dürfen zweite Mannschaften spielen? Das ist zu beachten
    Welche Auswirkungen auf eine zweite Mannschaft in der 3. Liga hat es, wenn das Bundesligateam absteigt? Und worauf ist generell bei der Klassenzugehörigkeit…
    www.dfb.de

    Wir hatten damals auch Lotte als Ausweichstadion angegeben, ist ja auch ein anderes Bundesland. In den Statuten vom DFB habe ich ein Verbot dazu auch nicht gefunden. Die Frage der Kostenübernahme für die Polizeieinsätze ist aber eine sehr große Frage. Allerdings wollte Oldb in der 3. Liga auch Lotte als Ausweichstadion angeben, das ist dann seitens DFB abgelehnt worden.

    Das ist mWn. aufgrund der Wettbewerbsgleichheit nicht möglich. Durch Verpflichtungen nach dem Wintertransferfenster ist es möglich sich nachträglich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen und es so zu Verzerrungen kommt. Ist in den DFL Statuten verankert und sogar bei unserem geliebtem NFV geregelt:

    Vertragslose Spieler: In einem Spieljahr kann ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I (31.08.) vertraglich an keinen Verein als Vertragsspieler (mehr) gebunden war und danach keine Spielerlaubnis für einen Verein – auch nicht als Amateur – hatte, auch noch außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12. bzw. in der sich anschließenden Wechselperiode II (bis 31.01.) erfolgen.

    Ist in anderen Ländern z.B. anders geregelt. In England darf man vertragslose Spieler das ganze Jahr über verpflichten.

    Weiß Jemand ob vom Kader der letzten Saison noch Jemand beim Training dabei ist ?

    Der bisher bekannte Kader ist auf jeden Fall extrem jung.

    lt Aussage eines Beobachters sind Feld, Janssen, Prasse, Kugland, Eixler und Pünt dabei. Dazu dann noch einige aus der Zweiten und weitere Testspieler.

    Im Vorbericht ebenfalls nicht (wobei der mit Sicherheit identisch mit dem Newsletter ist)

    Beim SVM fehlen weiter Luka Tankulic (Aufbau nach Knie-OP) und Mirnes Pepic (Kniebeschwerden). Außerdem fallen David Blacha, Max Dombrowka, Yannick Osee und Johannes Manske kurzfristig aus.

    siehe Website

    da bin ich 100% bei dir

    Gibt es für solche fälle keine Spieler Gewerkschafft?

    Für solche Fälle gibt es eine Gewerkschaft:

    VDV - Aktionen | VDV-Proficamp | Anmeldung

    Dort wird jährlich ein Trainingscamp für Vertragslose Spieler organisiert. Dies findet allerdings eher in der Sommervorbereitung statt, damit Spieler sich für eine Verpflichtung empfehlen können.

    Trainer dort ist übrigens kein geringerer als Peter Neururer.

    Ich glaube die Rückkehr von Tanku, ist schon sehr wichtig. Man sieht ja das oftmals der letzte Pass fehlt bzw. das Ideen im letzten Drittel fehlen. Da glaube ich schon, dass uns Tanku hier extrem helfen wird. Zu mal sich Pourié, dann auch auf seine Position als Stürmer konzentrieren und braucht die Angriffe nicht selber mit einleiten.

    Wie wichtig der NFV-Pokal sein kann sieht man jetzt nochmal an der Ausschüttung für die erste Runde im DFB-Pokal. Die ist dieses Jahr auf 209.247€ gestiegen. Wie schon mehrmals geschrieben wurde, hätte uns das Geld sehr geholfen.