der SVW ist ja im gleichen Jahr auch sportlich abgestiegen, wenn ich es richtig weiß.
Keine Ahnung wie die jetzt auf den Trichter kommen in die Regio zurückgestuft zu werden.
In de Oberliga halte ich für realistischer.
Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Zwangsabstieges befand sich der SVW auf einem Nichtabstiegsplatz. Es sprechen viele Gründe dafür, dass der Verein bei einem weiteren Prozess die Wiedereingliederung in die RL Nord erstreiten könnte - weil letztlich das Gericht die Prognose, ob der SVW es denn überhaupt mit dem Klassenerhalt geschafft hätte, nicht zulasten des Vereins ausstellen kann, weil ja der Verband es verbockt hat. Dies wäre unbillig gegenüber einem Geschädigten.
Zitatweiß denn jemand, ob der DFB noch wieder Wiederspruchsmöglichkeiten hat.
EuGH oder so?
Also Bundesverfassungsgericht garantiert nicht, da keine Grundrechtsverletzung erkennbar ist. Bzgl. der Klärung vorm EuGH: Der BGH hat ja ausdrücklich die Frage der Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht behandelt und hat deshalb auch auf eine Vorlage beim EuGH verzichtet. Beim EuGH sind allerdings Privatpersonen (was der NFV als juristische Person des Privatrechts ist) nicht klagebefugt, weil es sich um keine Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft handelt, die den Verband unmittelbar und individuell betrifft oder an ihn gerichtet ist. So ist für mich - jedenfalls nach dem ersten Gucken, ohne genau zu prüfen - der Rechtsweg komplett ausgeschöpft.