Zitat von ajakobs;101980ich bin der meinung dass man sofort ermitteln sollte wer das aufgehangen hat und den leuten sofort stadionverbot in ganz deutschland erteilen sollte...
Tja das wird wohl nicht kommen, den Laut gericht ist A.C.A.B. nur dann strafbar wenn man es in unverfehlbarer richtung eines Polizeibeamten bzw. der Polizei im allgemeinen sagt. Das ganze stellte ein Richter eines Oberlandesgericht fest(siehe zitat des Gerichtes). Das heißt aber nicht das ich es gut heiße solche Fahnen/Banner/T-Shirts was auch immer herzustellen.
Das Gericht weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, es sei anders zu beurteilen, wenn sich die Buchstabenfolge „A.C.A.B.“, zum Beispiel als Aufdruck eines T - Shirts, ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet. In diesen Fällen kann es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare Kollektivbezeichnung handeln. Diese wäre straflos.