Unter: http://www.bundesliga.de/media/native/d…linien_0104.pdf steht u.a folgendes:
"Ein örtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 4) soll bei Verstößen gegen die Stadionordnung
ausgesprochen werden (minderschwerer Fall), soweit diese
nicht mit Verstößen nach Absatz 3 in Verbindung stehen oder der Betroffene
bisher nicht wiederholt sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen ist"
Eine Stadionordnung haben wir doch gar nicht, oder? In oben genannter pdf steht auch, dass Einspruch gegen das ausgesprochene Stadionverbot eingelegt werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass ihr das schon gemacht habt ?!