... und zum Thema Präsidentenwahl:
"Das Vorgehen des Wahlausschusses, das bereits im Vorfeld verhindert, dass Kandidaten, die für den Fortbestand der bestehenden Strukturen kritisch sein könnten, den Vereinsmitgliedern nicht zur Wahl gestellt werden, kann für den Verein womöglich tatsächlich noch problematisch werden. In einer ersten rechtlichen Würdigung des Verfahrens, die unserer Redaktion vorliegt, wird ein eklatanter Verstoß gegen die Vereinssatzung festgestellt, der auch steuerrechtlich bedenklich sein könnte und den Verein dann da treffen würde, wo er am verwundbarsten ist: Bei den Finanzen."