Zitat von Gutemine;114534Ist jemandem (sicher!) bekannt, ob eine gewisse Anzahl von Mitgliedern diese erzwingen kann und wenn ja, wieviele es sein müssen?
"§37 BGB
Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt."
Im Klartext: Entweder steht in der Satzung des SV wieviele Mitglieder eine außerordentliche Versammlung verlangen können, oder es ist in der Satzung nichts geregelt, dann sind 10% der Mitglieder notwendig.