... einige Aufgaben als Geschäftsleiter, nicht als Geschäftsführer.
Unterschied:
Der Begriff der Geschäftsleitung wird gerne und oft falsch als Synonym für Geschäftsführung gebraucht oder umgekehrt. Die Geschäftsführung ist gesetzlich definiert (s.o. unter Punkt c). Geschäftsleitung meint dabei eine höher Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung.
Naja, der Verein selbst sagt, dass FE den scheidenden Geschäftsführer "beerbt". Demnach macht er dann ja seine Aufgaben. Die Bezeichnung ist dabei doch dann letztlich egal.
Ich kann auch auf ein Leberwurstglas "Marmelade" draufschreiben...es bleibt dann aber Leberwurst.